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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Frst verleiht das an ihn aufgelassene Gut an einen Vasallen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
174vGerechtfertigte Verweigerung des Reichsdienstes. Grundstücksauflassung. Lehenserneuerung durch den neuen Herrn bzw. deren Verweigerung. Weisung an den neuen Herrn.
 

 
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